Rehabilitatsionstraining
Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. (Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden). Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Rehabilitationstraining kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Hierzu müssen Sie ihn auf die Verordnung 56 ansprechen oder holen Sie sich die Verordnung 56 (rosa Schein) bei uns im Studio ab und gehen damit zu Ihrem Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
Anschliessend müssen Sie die Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
Sie wünschen weitere Informationen?
Ihre Ansprechpartner sind Carmen Rütten und Thomas Luxem. Wir nehmen uns gerne die Zeit und informieren Sie ausgiebig. Bitte vereinbaren Sie unter 0211/774887 einen Termin mit uns.
Sehen Sie hierzu auch www.rehavitalisplus.de
Rehabilitationsangebote
- Gerätezirkel für Rücken, Gelenke, Gewicht, Arthrose, Osteoporose, Inkontinenz (Beckenboden)
- Wirbelsäulen- und funktionelle Gymnastik für Rücken (Stütz- und Bewegungsapparat), Gelenke, Arthrose und Osteoporose
